Leistungserbringer : Mike Benecke TAXI 24 WMS

Steuernummer : 105 / 205 / 00273 Finanzamt Haldensleben

Institutionskennzeichen (IK) : 601521978


  

 

Information
  
Vor Antritt der ersten Fahrt muss eine Verordnung einer Krankenbeförderung (wird vom überweisendem Arzt, oder der behandelnden Einrichtung, ausgestellt), vorliegen. Diese Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden, die Genehmigung sollte schriftlich vorliegen und Aussagen über die Zuzahlung und zusätzliche Bedingungen und Modalitäten enthalten.
Krankenhauseinweisungs- und Krankenhausentlassungsfahrten bedürfen zwar einer Verordnung, müssen aber nicht von der Krankenkasse genehmigt werden.
ZUZAHLUNGSREGELUNG BEI FAHRKOSTEN
Die Versicherten haben daher grundsätzlich für jede Fahrt eine Zuzahlung in Höhe von 10 v.H. (10 %) der Kosten, mindestens aber 5,- EUR und maximal 10,- EUR und nicht mehr als die tatsächlichen Fahrkosten zu zahlen. Hin- und Rückfahrt gelten hierbei als 2 Fahrten Nur bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung in Kombination mit einer vollstationären Behandlung beschränkt sich die Zuzahlung bei den Fahrkosten jeweils auf die erste und letzte Fahrt der gesamten Krankenhausbehandlung, wenn durch die Behandlung eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist. Das bedeutet, dass grundsätzlich auch bei Fahrten zur Dialyse oder zu einer onkologischen
Strahlen- oder onkologischen Chemotherapie eine Zuzahlung je Fahrt durch den
Versicherten zu entrichten ist.
Bei mehr als 3 genehmigten und notwendigen Fahrten zur Bestrahlung oder Chemotherapie wird von Serienfahrten gesprochen, wobei der Patient als Fahrgast, im Regelfall, nur für die 1. Fahrt, und die letzte Fahrt der Serie, eine Zuzahlung für die Hin- und Rückfahrt leisten muss. Dies wird von den Krankenkassen als eine Art Kulanz betrachtet und ist zwingend vorher abzuklären.
M: Bitte die Zuzahlung mit der Krankenkasse klären! Wenn keine Befreiung vorliegt, kassiert der Taxifahrer im Auftrag der Krankenkasse die Zuzahlung und kürzt um diesen Betrag seine Rechnung.
Die Deutsche Krebsgesellschaft gibt ihnen auch Tipps, und leistet Unterstützung im Umgang mit den Krankenkassen, zur Regelung der Fahrkosten.


         ....immer etwas freundlicher –                                               ....immer etwas persönlicher --                                                                            TAXI 24 WMS